Sollte der Link nicht funktionieren: https://www.betterplace.org/de/projects/29398-assistenzhunde-brauchen-eine-besondere-medizinische-versorgung
Am 26.9.2018 von 18.00 – 19.30 Uhr bietet die Friedrich Ebert Stiftung ein Webinar
Assistenzhunde und Assistenzhundegesetz
an.
Weitere Infos unter
https://fes-online-akademie.de/webinare/assistenzhund-und-assistenzhundegesetz/
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Heute ein wichtiger Hinweis:
Wir haben ab sofort eine neue Bankverbindung!
Assistenzhundewelt n.e.V.
IBAN: DE 43 100 500 000 190 678 194
BIC: BELADEBEXXX
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Teilnahme an Pressekonferenz der SPD-Fraktion im Bayrischen Landtag zu einem Assistenzhundegesetz (19.4.2017)
http://www.sat1.de/regional/bayern/videos/1-spd-will-mehr-hunde-helfer-clip
http://www.sueddeutsche.de/bayern/sozialpolitik-auf-den-hund-gekommen-1.3469017
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Unser Charity – Kalender 2017 ist fast ausverkauft
Dieser Tischkalender 2015 (14 x 14 cm) zeigt Assistenzhunde diesmal bewusst nicht in ihrem „Job“ sondern bei Spiel, Spaß und allerlei Hunde-Vergnügen.
Der Tisch-Kalender kann für15,-€ (plus 1,95 Euro Verpackung und Versand) pro Stück erworben werden. Der Erlös aus dem Verkauf wird nur für die medizinische Versorgung mehrere Assistenzhunde verwandt.
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Unser Charity – Kalender 2017 kann vorbestellt werden
Dieser Tischkalender 2015 (14 x 14 cm) zeigt Assistenzhunde diesmal bewusst nicht in ihrem „Job“ sondern bei Spiel, Spaß und allerlei Hunde-Vergnügen.
Der Tisch-Kalender kann für15,-€ (plus 1,95 Euro Verpackung und Versand) pro Stück erworben werden. Der Erlös aus dem Verkauf wird nur für die medizinische Versorgung mehrere Assistenzhunde verwandt.
Bestellungen mit Angaben der Anzahl der Kalender und Ihrer Lieferadresse bitte an assistenzhundewelt@web.de oder PN und überweisen Sie den entsprechenden Betrag auf unser Vereinskonto (Vorkasse): Deutsche Skatbank, IBAN: DE73830654080004772199, GENO DEF1 SLR.
Natürlich freuen wir uns auch über Spenden, die Sie an kein spezielles Projekt knüpfen. Diese freien Spenden setzen wir dort ein, wo unsere Hilfe dringend benötigt wird.
Die Arbeit der Assistenzhunde verdient höchsten Respekt. Begleitet er doch sein Frauchen oder Herrchen über viele Jahre. Im Alter hat er ein Recht auf einen Lebensabend in Würde und mit viel Freude an den ihm lieben Dingen des Lebens.
Und auch jetzt schon ein großes Dankeschön an die vielen fleißigen Helferlein im Hintergrund, ohne die der Charity-Kalender in diesem Jahr sonst nicht möglich gewesen wäre.
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PAYBACK – Punktgenau spenden
Assistenzhundewelt n.e.V. ist eines der vielen Projekte der PAYBACK Spendenwelt
Die PAYBACK Spendenwelt verbindet.PAYBACK Mitglieder, die Unterstützung brauchen, treffen auf Mitglieder, die helfen wollen.
Die PAYBACK Spendenwelt ist ein völlig neues Konzept der Punktespende, durch das Hilfsprojekte auf eine innovative und transparente Art und Weise unterstützt werden können. Sie wurde in Kooperation mit betterplace.org ins Leben gerufen. Punkte gehen an ganz konkrete Projekte, die im Detail dargestellt sind. Ein Punktezähler stellt in Echtzeit dar, wie viele Punkte noch zur Erfüllung des Projekts fehlen. Eine Punktespende ist schon ab einem Punktestand von 200 Punkten möglich.
Die PAYBACK Spendenwelt wurde in Kooperation mit betterplace.org, Deutschlands größter Spendenplattform, umgesetzt. Der Gegenwert der gespendeten Punkte wird zu 100 Prozent an die bespendeten Organisationen weitergeleitet.
Sie wollen helfen?
So einfach geht’s !
Auf Button klicken, Bedarf aussuchen und spenden!
Meine Punkte an Assistenzhundewelt n.e.V. spenden
Jeder einzelne Punkt der PAYBACK-Kunden ist für uns eine großartige Unterstützung. Vielen Dank !
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Neue Spendenaktion bei Betterplace – Assistenzhunde brauchen eine besondere medizinische Versorgung
Assistenzhunde, junge, alte oder alternde, haben, wie wir Menschen auch, öfter schon mal das ein oder andere Wehwehchen. Rückenschmerzen, Bandscheibenvorfälle, Operationen, Gelenkversteifungen: Auch Tiere können unter Brüchen (z.B. nach einem Unfall), Muskel- und Knochenproblemen oder altersbedingten Funktionsstörungen leiden.
Doch Assistenzhunde benötigen im Vergleich zu „normalen Haushunden“ eine ganz besondere medizinische Versorgung: Ihre Krankheitsbilder sind anders und ihre Therapien sollten so schonend wie möglich und wirkungsvoll sein. Es treten an vielbelasteten Muskeln und Gelenken neue und andere Verletzungsmuster als beim „normalen Haushunden“ auf, etwa an den Hintergliedmaßen. Diese Schäden sollten möglichst im Frühstadium erkannt und besonders umfassend und schonend behandelt werden. Ein wichtiges Ziel der Behandlungen sei es, die Leistungs- und Arbeitsfähigkeit der Assistenzhunde zu erhalten.
Werden die Frühstadien – etwa Verhärtungen und Entzündungen von Muskeln oder leichte Muskelfaserrisse – nicht rechtzeitig erkannt, drohen Schäden des Gelenkknorpels, Arthrosen oder Sehnenverletzungen. So könnten etwa Knorpelschäden oder große Narben die Funktion und Beweglichkeit der Tiere einschränken. Entsprechend frühzeitig müssen die Probleme vom Tierarzt diagnostisch erfasst und wirkungsvoll therapiert werden. Ebenso bestehen hohe Anforderungen bei der Therapie, die über ein breites Spektrum, von Physiotherapie, Bewegungstherapie, Manuelle Therapie, Hydrotherapie, Thermotherapie, Lymphdrainage, Elektrotherapie, Ultraschalltherapie, Magnetfeldtherapie, Lasertherapie, Akupunktur, Bioresonanztherapie, minimal-invasive Operationen bis hin zu Lasermedizin und auch Stammzelltherapie reicht.
Nicht jede Erkrankung ist nach kurzer Zeit ausgestanden. Nach sechs bis zehn Behandlungen sind die Tiere nach Brüchen und Operationen oftmals wieder fit. Zu den Dauerpatienten gehören jene, die unter Arthrose oder Degenerationen leiden. Oft bedarf es aber einer langen Behandlungszeit. Insgesamt können hier erhebliche Summen während einer Behandlung zusammenkommen.
AssistenzhundehalterInnen müssen in der Regel diese Behandlungskosten selber tragen. Nur wenn eine Tierkrankenversicherung abgeschlossen wurde, stehen die Chancen gut, dass die die Kosten übernimmt.
Der Verein Assistenzhundewelt n.e.V. unterstützt Assistenzhundehalter bei der Pflege und medizinische Versorgung des Hundes und übernimmt anteilig oder vollständig die Kosten der Behandlungen. Deshalb haben wir nun ein das Hilfsprojekt „Assistenzhunde brauchen eine besondere medizinische Versorgung„ unter www.betterplace.org/p9182 gestartet.
Vielen Dank für eure Hilfe
Assistenzhund Shacky braucht Hilfe – Spendenaktion bei Betterplace http://betterplace.org/p29398
Der Behindertenbegleithund Shacky feiert im Juni 2015 seinen 12. Geburtstag. Er hat dann über 10 Jahre zuverlässig gearbeitet. Doch altersbedingt ist er seinem anspruchsvollen Job nicht mehr gewachsen. Shacky ist ein älterer, aber lebensfroher Hund, der nun seinen wohlverdienten Ruhestand bei seinem Frauchen verbringen/genießen möchte. Leider leidet er an Arthrose und Wirbelsäulenproblemen. Er benötigt neben vielen Medikamenten auch einmal wöchentlich Physotherapie.
In der Regel werden Behindertenbegleithunde, die diese Tätigkeit nicht mehr ausüben können, auf einen Pensionsplatz oder innerhalb der Familie oder im Freundeskreis vermittelt.
Einige Führhundehalter möchten sich nicht von ihren Hund trennen und ihn seinen Ruhestand verschönern.
Der Verein Assistenzhundewelt n.e.V. hilft Assistenzhundehaltern entweder ein neues Zuhause für den alt gewordenen Lebenspartner zu finden oder unterstützt den Führhundehalter bei den Kosten für Futter, Pflege und medizinische Versorgung.
In Shackys Fall möchten wir diese Kosten übernehmen und haben hier ein neues Hilfsprojekt unter www.betterplace.org/p9182 gestartet.
Vielen Dank für eure Hilfe
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Assistenzhund Shacky möchte einen schöne Lebensabend – Spendenaktion bei Betterplace http://betterplace.org/p29398
Der Behindertenbegleithund Shacky feiert im Juni 2015 seinen 12. Geburtstag. Er hat dann über 12 Jahre zuverlässig gearbeitet. Doch altersbedingt ist er seinem anspruchsvollen Job nicht mehr gewachsen. Shacky ist ein älterer, aber dennoch gesunder und lebensfroher Hund, der nun seinen wohlverdienten Ruhestand bei seinem Frauchen verbringen/genießen möchte.
In der Regel werden Behindertenbegleithunde, die diese Tätigkeit nicht mehr ausüben können, auf einen Pensionsplatz oder innerhalb der Familie oder im Freundeskreis vermittelt.
Einige Führhundehalter möchten sich nicht von ihren Hund trennen und ihn seinen Ruhestand verschönern.
Der Verein Assistenzhundewelt n.e.V. hilft Assistenzhundehaltern entweder ein neues Zuhause für den alt gewordenen Lebenspartner zu finden oder unterstützt den Führhundehalter bei den Kosten für Futter, Pflege und medizinische Versorgung.
In Shackys Fall möchten wir diese Kosten übernehmen.
Vielen Dank für eure Hilfe
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Unser Charity – Kalender Shacky und Bobby 2015 ist fertig!
Dieser Tischkalender 2015 (14 x 14 cm) zeigt den Behindertenbegleithund Shacky und den Azubi Bobby diesmal bewusst nicht in ihrem „Job“ sondern bei Spiel, Spaß und allerlei Hunde-Vergnügen. Eine Vorschau auf die Kalenderblätter finden Sie hier.
Neugierig geworden? Der Tisch-Kalender Shacky und Bobby 2015 kann für15,-€ (plus 1,95 Euro Verpackung und Versand) pro Stück erworben werden. Der Erlös aus dem Verkauf wird nur für Shacky verwandt.
Bestellungen mit Angaben der Anzahl der Kalender und Ihrer Lieferadresse bitte an assistenzhundewelt@web.de oder PN und überweisen Sie den entsprechenden Betrag auf unser Vereinskonto (Vorkasse): Deutsche Skatbank, IBAN: DE73830654080004772199, GENO DEF1 SLR.
Natürlich freuen wir uns auch über Spenden, die Sie an kein spezielles Projekt knüpfen. Diese freien Spenden setzen wir dort ein, wo unsere Hilfe dringend benötigt wird.
Die Arbeit der Assistenzhunde verdient höchsten Respekt. Begleitet er doch sein Frauchen oder Herrchen über viele Jahre. Im Alter hat er ein Recht auf einen Lebensabend in Würde und mit viel Freude an den ihm lieben Dingen des Lebens.
Ein Führhundehalter muss ab dem achten Lebensjahr damit rechnen, dass sein Assistenzhund in seinen verdienten Ruhestand geht. Der Zeitpunkt ist aber individuell. Für beide Seiten ist es eine wundervolle Lösung wenn der Führhundehalter seinen Hund ein würdiges, liebevolles und artgerechtes Altern ermöglichen und auch im hohen Alter bei sich behalten kann.
Dabei darf man nicht außeracht lassen, dass es natürlich auch bei Assistenzhunden im Alter oft Krankheiten, Allergien und leider auch körperlichen Verschleiß durch die jahrelange Arbeit gibt. Das Leben mit einem alten Hund ist nicht einfach. Aber man bekommt dafür jede Menge Liebe von ihm zurück und kann ihm einen schönen Lebensabend bereiten. Mit dem Erlös aus dem Verkauf des Kalenders soll insbesondere die medizinische Versorgung des über 11 Jahre alten Behindertenbegleithundes Shacky unterstützt werden.
Und nun noch ein großes Dankeschön an die vielen fleißigen Helferlein im Hintergrund, ohne die der Charity-Kalender in diesem Jahr sonst nicht möglich gewesen wäre.
Aufruf
Assistenzhundewelt möchte eine Liste von Assistenzhundschulen (Assistenzhunde aller Art), vergleichbar der Liste der Blindenführhundschulen, erstellen. Dazu benötigen wir die Hilfe der Führhundschulen.
Zur Aufnahme in diese Liste benötigen wir folgenden Daten:
Name, ggfs. Ansprechpartner, Anschrift mit Straße, Hausnummer, PLZ, Ort, Telefon, ggfs. Handynummer, Fax, Mail-Anschrift, Homepage und eine kleine Auflistung, welche Art von Assistenzhunden von der Führhundschule ausgebildet wird.
Die Liste soll auf Anfrage der Interessenten versandt werden.
Geplant ist u.a. auch, die Liste, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, ohne Werbefaktoren, auf unserer Homepage Assistenzhundewelt.de zu veröffentlichen. Des Weiteren bitten wir um die Information, ob die Führhundschule mit der Veröffentlichung auf der Liste im Internet einverstanden ist oder nicht.
Wir erhalten häufig Anfragen nach geeigneten Führhundschulen aus dem gesamten Bundesgebiet. Hier könnten wir dann entsprechende Informationen mit regionalem Bezug vermitteln.
Da wir großen Wert darauf legen, den Datenschutz zu gewährleisten, bitten wir für diese Liste nur um allgemein bekannte Daten zu Ihrer Führhundschule. Bitte bedenken Sie, dass wir Sie für Rückfragen ggfs. erreichen müssen. Sollten bestimmte Infos nicht herausgegeben werden, so bitten wir dies bei der Übermittlung an uns deutlich sichtbar zu vermerken. Wir werden dies entsprechend berücksichtigen.
Danke für die Unterstützung!
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Wir sind ab Mitte Januar 2014 wieder erreichbar.
Danke für Ihre Vertrauen und die tolle Zusammenarbeit in 2013!
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Das Finanzamt für Körperschaften hat uns die Gemeinnützigkeit zuerkannt.
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Die Mitzeichnungfrist für die öffentliche Petition: Anerkennung von Assistenzhunden u.a. ist abgelaufen.
1425 Personen haben die Petition mitgezeichnet.
Vielen Dank.
Wir haben mit der Petition eine längst fällige Diskussion angestoßen.
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TAZ: Artikel über Petition: Nicht nur Blinde brauchen Hunde
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Öffentliche Petition, ID 37489, aufrufen und unterzeichnen
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_10/_31/Petition_37489.html
Wichtiger Hinweis: Aufgrund der Vorgaben des Deutschen Bundestages ist eine Registrierung notwendig. Dies soll gewährleisten, dass nur einmal mitgezeichnet werden kann. Es besteht aber die Möglichkeit dass man ohne Namen, nur mit Mitzeichner-Nummer die Petition mitzeichnen kann.
Bitte diesen Aufruf in Magazinen, Newslettern, Internetseiten, Social Media usw. weiterverteilen.
Ein großes Dankeschön an alle, die uns unterstützen.
Aufruf zur Mitzeichnung der öffentliche Petition: Anerkennung von Assistenzhunden als Hilfsmittel, Ausbildung und Haltung von Assistenzhunden
Öffentliche Petition für bundeseinheitliche Gesetze für die Anerkennung als Hilfsmittel, Ausbildung und Haltung von Assistenzhunden
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.
Durch fehlende bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen, betreffend sowohl die Gleichstellung und Anerkennung aller Assistenzhunde, d.h. Behindertenbegleit-, Blindenführ-, Signal-, Therapiebegleit-, Warnhunde u.a., als Hilfsmittel als auch die Assistenzhunde-Ausbildung und das Assistenzhunde-Umfeld, einschließlich der Tiergestützten Therapie, verstößt der Gesetzgeber seit Jahrzehnten gegen dieses Recht. Um diese Diskriminierung zu bekämpften, bedarf es einer umgehenden Änderung der Rechtslage.
Diese sehr weitreichende Petition umfasst alle Aspekte des Assistenzhundewesens (einschließlich der Tiergestützten Therapie, der Halter und Ausbilder von Assistenzhunden) und fordert Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche Gesetze über
– die rechtliche Gleichstellung der Assistenzhunde durch die Anerkennung als Hilfsmittel sowie die Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog,
– Vorgaben für die Ausbildung von Assistenzhunden mit bundeseinheitlichen Qualitäts- und Ausbildungsstandards und Prüfungswesen,
– für die Ausbildung/Qualifikation der Ausbilder und die staatliche Anerkennung als Ausbildungsberuf mit geschützter Berufsbezeichnung.
Es ist dringend notwendig, Rechtssicherheit und klare Regeln zu schaffen.
Bis zum 20.2.2013 kann dieses Anliegen auf der Internetseite des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, gelesen, diskutiert und unterstützt werden.
Die Petition benötigt innerhalb von 4 Wochen mehr als 50.000 Unterstützer, um das vorgegebene Quorum für eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zu erreichen und der Forderung nach Gleichbehandlung und Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen im Assistenzhundewesen Nachdruck zu verleihen.
Öffentliche Petition, ID 37489, aufrufen und unterzeichnen:
https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_10/_31/Petition_37489.html,
Pressekontakt: Assistenzhundewelt n.e.V., Frau Hedi Menge
E-Mail: assistenzhundewelt@web.de
Weitere Informationen finden Sie in Kürze auch unter: http://www.assistenzhundewelt.de
Bei Veröffentlichung Hinweis oder Belegexemplar erbeten.
Hinweis zur Presseerklärung: Beim Versand der Presseeklärung per Mail wurde bedauerlicherweise durch die automatische Ergänzung eine falsche Handynummer in der Mail angegeben. Diese Nummer existiert nicht mehr. Bitte verwenden Sie für eine Kontaktaufnahme nur die in der Presseerklärung veröffentlichte Telefonnummer: Tel.:0049 1577 75 53 700 (Mo.-Fr. 10 – 15 Uhr)
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Pressemitteilung vom 23.01.2013
Anerkennung von Assistenzhunden als Hilfsmittel – Öffentliche Petition ID 37489
Assistenzhunde ermöglichen die selbstbestimmte Teilhabe am allgemeinen sozialen gesellschaftlichen Leben und sind unabhängig von ihrem spezifischen Aufgabengebiet generell als Hilfsmittel anzuerkennen.
Bis zum 20.2.2012 kann dieses Anliegen auf der Homepage des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, https://epetitionen.bundestag.de/content/petitionen/_2012/_10/_31/Petition_37489.html, gelesen, diskutiert und unterstützt werden. Die Petition benötigt innerhalb von 4 Wochen mehr als 50.000 Unterstützer, um das vorgegebene Quorum für eine öffentliche Sitzung des Petitionsausschusses zu erreichen und der Forderung nach Gleichbehandlung und Rechtssicherheit durch bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen im Assistenzhundewesen Nachdruck zu verleihen.
Diese sehr weitreichende Petition umfasst alle Aspekte des Assistenzhundewesens einschließlich der Tiergestützten Therapie, der Seite der Assistenzhundehalter und der Assistenzhundeausbilder.
Nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland darf niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden. Durch fehlende bundeseinheitliche gesetzliche Regelungen, betreffend sowohl die Gleichstellung und Anerkennung aller Assistenzhunde als Hilfsmittel als auch die Assistenzhunde-Ausbildung und das Assistenzhunde-Umfeld, wird von den gesetzgebenden Instanzen seit Jahrzehnten gegen dieses Recht verstoßen. Es bedarf einer sofortigen Änderung der Rechtslage.
Durch die Anerkennung als Hilfsmittel sowie die Aufnahme in den Hilfsmittelkatalog erreicht werden soll die rechtliche Gleichstellung der Assistenzhunde, d.h. Behindertenbegleit-, Blindenführ-, Signal-, Therapiebegleit-, Warnhunde u.a. Damit könnten die Kosten für einen Assistenzhund von den Kostenträgern (zum Beispiel Krankenkassen) übernommen werden. Eine weitere Forderung ist die Aufhebung der Förderungsbindung an eine Berufstätigkeit. Aber auch das Recht der Assistenzhundehalter auf ständige Begleitung durch den Assistenzhund, das wiederum einheitliche Kennzeichnungsregeln voraussetzt, wird eingefordert.
Zu klären sind außerdem Vorgaben für die Assistenzhunde-Ausbildung mit bundeseinheitlichen Qualitäts- und Ausbildungsstandards und Prüfungswesen sowie die Voraussetzungen, die ein Behinderter, aber auch ein Assistenzhund mit sich bringen muss.
Dies gilt auch für Vorgaben zur Ausbildung/Qualifikation der Ausbilder und die staatliche Anerkennung als Ausbildungsberuf mit geschützter Berufsbezeichnung.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Klärung der gesetzlichen Definition des Assistenzhundes als „Sache“. Durch diese Definition gibt es deutliche Benachteiligungen gerade der behinderten Assistenzhundehalter.
Menschen mit Behinderung(en) stehen unter besonderem Schutz und Fürsorge des Staates. Dieser ist verpflichtet, sich für gleichwertige Lebensbedingungen von Menschen mit und ohne Behinderung, aber auch von Behinderten untereinander einzusetzen. Die im März 2009 von der Bundesregierung ratifizierte UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung(en) garantiert neben dem Gleichstellungsgebot, dass Behinderte selbstbestimmt und unabhängig leben können.
Pressekontakt: Assistenzhundewelt n.e.V., Frau Hedi Menge
Tel.: 0049 1577 75 53 700
Fax: 0049 30 26 39 17 30 35 76
E-Mail: assistenzhundewelt@web.de
Bei Veröffentlichung Hinweis oder Belegexemplar erbeten.
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Forderungen Bello-Dialog
Was sollte im neuen Berliner Hundegesetz im Zusammenhang mit Assistenhunden berücksichtigt werden?
Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt oder bevorzugt werden. Durch die exakte Bezeichnung von 2 Untergruppen der Assistenzhunde, den Blindenführ- und den Behindertenbegleithunden, werden die Ausnahmen nach dem derzeit gültigen Berliner Hundegesetz auf einen kleinen Personenkreis beschränkt und viele andere Behindertengruppen ausgeschlossen und benachteiligt.
Deshalb bitten wir in diesem Zusammenhang nur noch die Bezeichnung Assistenzhunde zu verwenden, d.h. keine Aufschlüsselung nach Behindertenbegleit-, Blindenführ-, Signal-, Therapiebegleit-, Warnhunde u.a. sondern gleiche Rechte und Pflichten für alle AssistenzhundehalterInnen.
Ein weiteres Problem tritt bei den in Ausbildung befindlichen Assistenzhunden auf. Sie gelten im Moment nach dem Gesetz als „normale“ Hunde. Auch ihnen sollten die gleichen Rechte wie ausgebildeten Assistenzhunden eingeräumt werden.
Es kommt auch vor, dass wegen des Aufgabenbereichs eines Assistenzhundes bewusst auf Hunderassen zurückgegriffen wird, die den Kampf- bzw. Listenhunden zugerechnet werden. Auch für diese Rassen müssen die Ausnahmeregelungen für Assistenzhunde gelten.
Oftmal wissen Menschen nicht, wie sie sich gegenüber Assistenzhunden richtig verhalten sollen. Wird dann das richtige Verhalten eingefordert, stöst man oft auf Unverständnis und Vorwürfe, bis zu Beleidigungen und Pöbeleien. Assistenzhunde sollen auch Kontakt zur anderen Personen und Hunden haben. Aber während ihrer Arbeit ist dies oft kontraproduktiv. Solange ein Assistenzhund mit seiner Kenndecke oder Führgeschirr geführt wird, ist er im Dienst und soll möglichst nicht durch Streicheln, Ansprechen, Locken, Erschrecken oder Füttern durch einen Menschen oder Kontakt mit einem Artgenossen davon abgelenkt werden. Wir regen an, das richtige Verhalten gegenüber Assistenzhunden im Gesetz zu verankern und würden hier sogar vorschlagen, Zuwiderhandlungen ggfs. auch als Ordnungswidrigkeit gelten zu lassen.
Wir fordern als Ausnahmeregelungen:
• eine grundsätzliche Maulkorbbefreiung, die bundesweit gilt, unabhängig von der Rasse der Assistenzhunde. Durch einen Maulkorb werden die Assistenzhunde in der Ausübung ihrer Aufgabe behindert.
• Weitergehende Befreiung vom Leinenzwang als im derzeitigen Hundegesetz. Die in § 13 Abs. 2 benannten Ausnahmeregelungen: „§ 1 Abs. 2 und die §§ 2 und 3 Abs. 1 gelten nicht für Blindenführ- und Behindertenbegleithunde“ auf § 3 Abs. 1 und 2 zu erweitern. Viele AssistenzhundehalterInnen können aufgrund der Behinderung den Hund nicht an der Leine führen. Und gerade in einigen in § 3 Abs. 2 aufgeführten Situationen, ist es für den Betroffenen einfacher, den Hund nicht an der Leine führen zu müssen.
• Auch Regelungen zur Beseitigung des Hundekots sollten ins neue Hundesgesetz aufgenommen werden. Dabei sollte auch berücksichtigt werden, dass die Beseitigung von Hundekot für viele behinderte – aber auch ältere – Menschen aus offensichtlichen Gründen nicht möglich.
Die für Assistenzhunde geltenden Sonderbestimmungen, u.a. für Arzt- oder Krankenhausbesuche, die Mitnahme in Geschäfte (insbesondere Lebensmittelgeschäfte), in Konzerte, Theater, Opernhäuser, Museen, Kirchen, öffentliche Verkehrsmittel und Taxen unterliegen Vorbehalten. Die Praxis sieht anders aus. Selbst mit einer Bescheinigung des Amtstierarztes in Zusammenarbeit mit den zuständigen anderen Behörden sind AssistenzhundehalterInnen auf den guten Willen und das Verständnis von Geschäftsinhabern, Ärzten, Krankenhäusern, Veranstaltern, Museen, Taxifahrern u.a. angewiesen. Bislang hat der Assistenzhundehalter keinen Rechtsanspruch auf diese Sonderbestimmungen.
Um die UN-Konvention, über die Rechte behinderter Menschen umzusetzen, erscheint es geboten, ein grundsätzliches Recht auf ständige Begleitung durch den Assistenzhund überall hin im Hundegesetz zu verankern. Auch hier schlagen schlagen wir vor, Zuwiderhandlungen evtl. als Ordnungswidrigkeit gelten zu lassen.
Bisher gibt keine bundeseinheitliche Kennzeichnung für Assistenzhunde, was deren Erkennung erschwert und zu Nachteilen für Behinderte führt. Lediglich der Blindenführhund trägt als Kennzeichen im Dienst neben dem Halsband und der Leine ein Führgeschirr. Daneben erkennen Sie den Blindenführhund an Plaketten mit blau-weißem Piktogramm, die deutlich sichtbar an Führgeschirr und Halsband befestigt sind. Das Führgeschirr ist sogar ein offizielles Verkehrsschutzzeichen gem. § 2 FeV.
Wir fordern eine einheitliche Kennzeichnung für Assistenzhunde und schlagen, in Anlehnung an das blau-weiße Piktogramm des Blindenhundes vor, Assistenzhunde durch eine blaue Kenndecke mit einem einheitlichen Symbol zu kennzeichnen.
Des Weiteren schlagen wir vor, dass neben der Kenndecke und vergleichbar der Blindenführhundausweisung eine Messingmarke zur Kennzeichnung dient. Ferner wäre es sinnvoll, einen ggfs bundeseinheitlichen Ausweis für Assistenzhundeteams einzuführen, welcher auch mit einem Foto der betroffenen Person mit dem dazugehörigen Hund versehen wird. Alternativ könnte man einen zusätzlichen Eintrag in den Schwerbehindertenausweis in Erwägung ziehen.
Oftmals ist es unklar, ob Ausnahmegenehmigungen (z.B. die Befreiung vom Leinen- und Maulkorbzwang) nur für das Bundesland oder die gesamte Bundesrepublik gelten. Hier sehen wir ebenfalls Klärungsbedarf.
Auch im umgekehrten Fall gibt es noch Klärungsbedarf. Wie sieht es für AssistenzhundehalterInnen die Berlin besuchen aus.